NextSDS Docs
EMKG Schutzleitfäden

Maßnahmenstufe 2, Emissionsminderung

Technische und organisatorische Maßnahmenpakete für Tätigkeiten, bei denen der Gefahrstoff an der Quelle gefasst werden muss.

Die Maßnahmenstufe 2 beschreibt emissionsmindernde Maßnahmen, die die Freisetzung des Gefahrstoffes an der Entstehungsquelle minimieren. Typische Arbeitsabläufe sind zum Beispiel Wiegen, Ab- und Umfüllen, Entleeren, Mischen, Beschichten und Laminieren.

Die Schutzleitfäden in der Maßnahmenstufe 2 wurden im Projekt Maßnahmenpakete für Schutzleitfäden, MapS grundlegend überarbeitet. Die Schutzleitfäden aus dem Projekt werden als Reihe 2000 veröffentlicht und ersetzen schrittweise die ursprüngliche Reihe 200.

Eine Besonderheit stellen die Schutzleitfäden 212a, b und c dar. Die Wirksamkeit dieser Leitfäden wurde durch Messungen hinterlegt. Erfüllen Sie die Anforderungen dieser Schutzleitfäden, können Sie von der Einhaltung der Gefahrstoffverordnung ausgehen.

Besteht die Möglichkeit eines Hautkontaktes mit Gefahrstoffen, sollte dieser so weit wie möglich reduziert werden. Dafür müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Kann eine Gefährdung weiterhin nicht ausgeschlossen werden, ist zusätzlich geeignete persönliche Schutzausrüstung notwendig und ein erweiterter Maßnahmenbedarf für Hautkontakt umzusetzen. Außerdem finden Sie in der Maßnahmenstufe 2 auch Schutzmaßnahmen für hautsensibilisierende Stoffe und Feuchtarbeitsplätze, sowie erweiterte Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung.

Lagern

Nr.Bezeichnung
2700Lager
2710Zusammenlagern
2711Eingeschränkt Zusammenlagern
2712Separatlagern

Augenkontakt

Nr.Bezeichnung
2020Augenschutz
2021Augenspüleinrichtung

Emissionsmindernde Maßnahmen

Nr.Bezeichnung
200Örtliche Absaugung (Punktabsaugung)
201Abzugsschränke
203Absaugschrank
204Staubentnahme aus Abscheidesystem
205Transport über Förderband
206Befüllen von Säcken
208Entleeren von Säcken
210Beschicken von Kesseln aus Säcken oder Kleingebinden
211Befüllung und Entleerung von IBC Containern (Feststoffe)
212Befüllen von Fässern
212aStationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Fässer und IBC auf Rollenbahnen
212bStationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Fässer und IBC auf Paletten
212cStationäre Abfüllung organischer Lösemittel in Kanister, Fässer und IBC mittels Zapfpistole
213Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe
214Wiegen von Feststoffen
215Mischen von Feststoffen mit anderen Feststoffen oder Flüssigkeiten
217Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o. ä.
222Pulverbeschichtung
223Laminieren (Batch)
228Trockenschrank (Horden- oder Tellertrockner)
230Herstellen von Pellets
240Staubarbeitsplätze (Grundsätze), emissionsmindernde Maßnahmen
260Wartungs- und Servicearbeiten an Drucker- und Kopiergeräten

Hautkontakt

Nr.Bezeichnung
250Erweiterter Maßnahmenbedarf "Haut"

Brand- und Explosionsschutz

Nr.Bezeichnung
PC-270Grundanforderungen bei erhöhter Brandgefährdung, erweiterte Brandschutzmaßnahmen
PC-271Lackierarbeiten, Spritz- und Beschichtungsverfahren, erweiterte Brandschutzmaßnahmen
PC-280Grundlegende Explosionsschutzmaßnahmen, vorbeugender Explosionsschutz
PC-281Brennbare Flüssigkeiten umfüllen und abfüllen, Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung
PC-282Lackierarbeiten, Spritz- und Beschichtungsverfahren, Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung
Hilfestellung zur Zündquellenidentifizierung und -vermeidung

Wie lese ich einen Schutzleitfaden?

Jeder Schutzleitfaden folgt der gleichen Struktur: Tätigkeit, abgedeckte Gefährlichkeitsgruppen, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. Prüfen Sie auf der ersten Seite, ob die Tätigkeit zu Ihrem Arbeitsplatz passt, arbeiten Sie dann die Checkliste auf den Innenseiten ab und dokumentieren Sie das Ergebnis in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Bei den durch Messungen abgesicherten Leitfäden (212a, 212b, 212c) genügt die vollständige Umsetzung als Nachweis, dass Sie die Gefahrstoffverordnung erfüllen. Für alle anderen Leitfäden ist die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen im konkreten Arbeitsplatz zu beurteilen.

On this page