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EMKG Schutzleitfäden

Maßnahmenstufe 1, Mindeststandards

Organisations- und Hygienemaßnahmen für den gesamten Arbeitsbereich plus zusätzliche Schutzleitfäden für spezifische Tätigkeiten.

Die Maßnahmenstufe 1 verweist auf grundsätzliche Organisations- und Hygienemaßnahmen. Diese sind nicht an bestimmte Tätigkeiten gebunden, sondern beziehen sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sie sollten immer umgesetzt und dokumentiert werden.

Zusätzlich gibt es Schutzleitfäden, die Mindeststandards bei spezifischen Tätigkeiten beschreiben. Je nach Situation kann es notwendig sein, darüber hinaus weitere Maßnahmen aus Stufe 2 oder 3 zu ergreifen.

Mindeststandards

Diese Schutzleitfäden gelten für den gesamten Arbeitsbereich.

Nr.Bezeichnung
100Freie Lüftung, Mindeststandards
La-101Bereitstellen und Lagern, Mindeststandards
110Organisations- und Hygienemaßnahmen "Einatmen", Mindeststandards
120Organisations- und Hygienemaßnahmen "Haut", Mindeststandards
PC-170Brandschutzmaßnahmen, Mindeststandards

Zusätzliche Schutzleitfäden

Diese Leitfäden ergänzen die Mindeststandards um spezifische Situationen, die noch in Stufe 1 fallen.

Nr.Bezeichnung
102Lagerung von Schüttgütern
130Drucken, Kopieren

Was bedeutet Mindeststandard in der Praxis?

Auch in Stufe 1 erwartet das EMKG eine dokumentierte Grundlage:

  • Aktuelles Gefahrstoffverzeichnis mit jederzeit zugänglichen Sicherheitsdatenblättern.
  • Substitutionsprüfung: Vor jeder regelmäßigen Verwendung wird geprüft, ob ein weniger gefährlicher Ersatzstoff infrage kommt.
  • Freie Lüftung gemäß TRGS 500, die die Grundbelastung im Arbeitsbereich begrenzt.
  • Hautschutz, Handhygiene sowie klare Regeln zu Essen und Trinken am Arbeitsplatz.
  • Brandschutz Grundlagen: Ordnung, Zündquellenkontrolle und gut gekennzeichnete Fluchtwege.

Diese fünf Punkte entsprechen unmittelbar den oben gelisteten Schutzleitfäden. Fehlt einer davon im Betrieb, beginnen Sie hier, bevor Sie zu Stufe 2 weitergehen.

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