Maßnahmenstufe 1, Mindeststandards
Organisations- und Hygienemaßnahmen für den gesamten Arbeitsbereich plus zusätzliche Schutzleitfäden für spezifische Tätigkeiten.
Die Maßnahmenstufe 1 verweist auf grundsätzliche Organisations- und Hygienemaßnahmen. Diese sind nicht an bestimmte Tätigkeiten gebunden, sondern beziehen sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sie sollten immer umgesetzt und dokumentiert werden.
Zusätzlich gibt es Schutzleitfäden, die Mindeststandards bei spezifischen Tätigkeiten beschreiben. Je nach Situation kann es notwendig sein, darüber hinaus weitere Maßnahmen aus Stufe 2 oder 3 zu ergreifen.
Mindeststandards
Diese Schutzleitfäden gelten für den gesamten Arbeitsbereich.
| Nr. | Bezeichnung |
|---|---|
| 100 | Freie Lüftung, Mindeststandards |
| La-101 | Bereitstellen und Lagern, Mindeststandards |
| 110 | Organisations- und Hygienemaßnahmen "Einatmen", Mindeststandards |
| 120 | Organisations- und Hygienemaßnahmen "Haut", Mindeststandards |
| PC-170 | Brandschutzmaßnahmen, Mindeststandards |
Zusätzliche Schutzleitfäden
Diese Leitfäden ergänzen die Mindeststandards um spezifische Situationen, die noch in Stufe 1 fallen.
Was bedeutet Mindeststandard in der Praxis?
Auch in Stufe 1 erwartet das EMKG eine dokumentierte Grundlage:
- Aktuelles Gefahrstoffverzeichnis mit jederzeit zugänglichen Sicherheitsdatenblättern.
- Substitutionsprüfung: Vor jeder regelmäßigen Verwendung wird geprüft, ob ein weniger gefährlicher Ersatzstoff infrage kommt.
- Freie Lüftung gemäß TRGS 500, die die Grundbelastung im Arbeitsbereich begrenzt.
- Hautschutz, Handhygiene sowie klare Regeln zu Essen und Trinken am Arbeitsplatz.
- Brandschutz Grundlagen: Ordnung, Zündquellenkontrolle und gut gekennzeichnete Fluchtwege.
Diese fünf Punkte entsprechen unmittelbar den oben gelisteten Schutzleitfäden. Fehlt einer davon im Betrieb, beginnen Sie hier, bevor Sie zu Stufe 2 weitergehen.